Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB MOBILSOUND

1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen MOBILSOUND Uwe Kloß und ihren Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag
Verträge zwischen MOBILSOUND Uwe Kloß und seinen Kunden entstehen durch
– Annahme eines schriftlichen Angebotes
– Schriftlicher Vertrag
– Das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens MOBILSOUND Uwe Kloß ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod, persönliche Gründe.In diesem Falle wird durch MOBILSOUND Uwe Kloß, wenn möglich, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Stornokosten werden in diesen Fällen nicht berechtigt.

Rücktritt vom Vertrag/ von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch MOBILSOUND Uwe Kloß verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von MOBILSOUND Uwe Kloß, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern MOBILSOUND Uwe Kloß durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Laserbenutzung: Die Benutzung eines Lasers der Klasse 3b setzt voraus, ein TÜV-Gutachten am Veranstaltungsort machen zu lassen. Dieses TÜV-Gutachten ist vom Veranstalter zu entrichten. Weiterhin muss ein Lasersicherheitsbeauftragter während der Veranstaltung für den sicheren Betrieb des Lasers gewährleistet sein. Dies sind alles Aufgaben des Veranstalters und nicht die von MOBILSOUND Uwe Kloß.

5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an MOBILSOUND Uwe Kloß direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung
b) Überweisung auf ein von MOBILSOUND Uwe Kloß genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Rechnungseingang.
(Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.In Ausnahmefällen kann die Barzahlung vor / während / am

unmittelbaren Ende der Veranstaltung erfolgen.

6. GEMA- Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA
abgeführt. Dazu zählt auch der 30% Aufschlag für das Umwandeln einer CD in *.mp3 um ihn auf dem Rechner abspielen und mischen zu können.
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